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AGB


Liefer- und Geschäftsbedingungen der THALER AG

Geltung der Geschäftsbedingungen

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei der Entgegenname der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf von ihm verwendete Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns. Bei Verträgen mit ausländischen Bestellern, gilt neben diesen Geschäftsbedingungen das deutsche Recht. Die einheitlichen Kaufgesetze (EAG und EKG) werden ausgeschlossen.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

Preise

Die in unseren Preislisten und unseren Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend. Maßgebend sind soweit nicht anders vereinbart, die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bei späterer Beschränkung des vereinbarten Lieferumfangs durch den Käufer wird der Preis angemessen nachkalkuliert. Verrechnete Preise für Inzahlungsnahmen gelten dann nicht, wenn ein großer Mangel festgestellt wird, der dem Eigentümer bekannt sein musste aber von ihm verschwiegen wurde, bzw. auch dann nicht, wenn ein Mangel erst nach dieser Vereinbarung aufgetreten ist.

Lieferungen

Die durch uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Warenerhalt ist die Vollständigkeit und die Qualität der Lieferungen sofort zu prüfen und auf dem Empfangsschein zu quittieren. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von 7 Tagen, bei uns angezeigt werden. Die auf den gelieferten Waren und/oder Rechnungen evtl. angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- oder Lagervorschriften sind vom Käufer einzuhalten. Der Käufer hat sich vor Weiterverarbeitung der gelieferten Waren davon zu überzeugen, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Eine Haftung für evtl. entstehende Folgeschäden wird ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen bei Auftragserteilung sofort zahlbar, wenn es sich um kundenspezifische Entwicklungen und Lieferungen handelt. Vereinbarungen, wie die Möglichkeit von Anzahlung für Materialeinkauf und der final Zahlung vor Auslieferung bedürfen der Schriftform. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Versand, Gefahrübergang

Wir liefern auf Gefahr des Käufers, unversichert ab unserem Auslieferungslager. Wir versichern auf Wunsch den Transport der Ware auf Name und Rechnung des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder abgeholt worden ist oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen. Wird der Versand der Ware aus Gründen, die im Risikobereich des Bestellers liegen, verzögert, dann geht die Gefahr mit Absonderung und Bereitstellung auf den Besteller über.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, bleibt die Ware unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und anderweitige Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Ersatzleistung durch Versicherung bei Verlust oder Beschädigung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware tritt der Besteller in Höhe unserer Gesamtrechnungswerte sicherheitshalber bis zum Ausgleich aller unser Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

Gewährleistung und Haftung (Garantie)

Für Leuchten, Geräte und sonstige Verkaufsgegenstände, die nicht von der THALER AG geliefert wurden, gelten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller. Soweit die Gewährleistungspflicht des Hersteller in Betracht kommt bearbeiten wir Mängelrügen nur treuhänderisch und ohne Haftung. Sind Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche, wie Folgeschäden und Schäden, die nicht in dem Liefergegenstand selbst, entstanden sind, Ersatz der mangelhaften Teile oder bessern nach. Für unsachgemäßen Einbau durch LED Leuchtenhersteller oder Andere, bzw. unsachgemäße Installationen übernehmen wir keine Gewährleistung. Weitere Gewährleistungen werden nicht übernommen.

 Die Mängelbeseitigung kann verweigert werden, solange der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang infolge falscher oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und solcher chemischer elektronischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht voraussehbar sind. Durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung seines Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Unwesentliche zumutbare Abweichungen unserer Lieferstücke in Abmessungen, Ausführungen, Farbtönen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigt nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Für die Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche gelten Teillieferungen als selbständige Geschäfte. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lieferung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschafts-zusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Alle obengenannten Ansprüche verjähren in 6 Monaten ab Lieferdatum.

Urheberrecht

An Kostenvoranschlägen, Plänen und anderer Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechtlichen Verwaltungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und oder sonstige Unterlagen sind, falls der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen sofort zurückzugeben. Der Besteller trägt alleinige Verantwortung dafür, dass auch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Ausstattungen und sonstige Urheberrechte nicht verletzt werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der THALER AG. Soweit der Besteller Vollkaufmann, Juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich – Rechtliches – Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Landgericht Berlin ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.